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Marktwert-Check Physiotherapie 2026

Brutto, Netto, RAN-Vergleich inklusive Pauschalen

Dein aktuelles Festgehalt

Aus Praxis, Klinik, MVZ oder TVöD-Stelle. Brutto-Monatsgehalt aus deiner aktuellen Abrechnung.


Eckdaten fürs RAN-Angebot

Diese Werte gelten nur für die RAN-Berechnung. Stundenlohn 25 €/h ab Tag 1, plus steuerfreie Pauschalen on top.

So funktioniert der Check

Trag dein aktuelles Brutto-Monatsgehalt aus der Festanstellung ein, wähle Steuerklasse und Bundesland, ergänze Tagesstunden und Arbeitstage für die RAN-Berechnung. Der Rechner zeigt dir live, was du als Festangestellte:r netto auf dem Konto hast, und vergleicht das mit dem RAN-Angebot ab 25 €/h Brutto inklusive der steuerfreien Pauschalen Verpflegungsmehraufwand (14 €/Tag) und Fahrtkostenerstattung (0,30 €/km). Berechnet nach Lohnsteuer 2026 (§ 32a EStG, Grundfreibetrag 12.348 €) und Sozialversicherung 2026.

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Häufige Fragen zum Marktwert-Check

Die Lohnsteuer wird nach § 32a EStG 2026 berechnet, dem offiziellen Einkommensteuertarif des Bundesfinanzministeriums. Grundfreibetrag 2026: 12.348 €. Die Tarifformel hat fünf Zonen (Nullzone, Progressionszone 1, Progressionszone 2, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 €, Reichensteuer 45 % ab 277.826 €). Berücksichtigt werden außerdem der Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr (§ 9a EStG), der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € und die Vorsorgepauschale aus den tatsächlichen Sozialversicherungs-Beiträgen.

Beitragssätze 2026 (AN-Anteil je 50 %): Krankenversicherung 14,6 % plus durchschnittlich 2,9 % Zusatzbeitrag, Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Pflegeversicherung 3,6 % (mit Kindern) bzw. plus 0,6 % AN-Aufschlag wenn kinderlos ab 23. In Sachsen trägt der AN bei der Pflegeversicherung 0,5 % mehr (Buß- und Bettag-Regelung). Beitragsbemessungsgrenzen 2026: 5.812,50 €/Monat für KV/PV, 8.450 €/Monat für RV/AV.

Weil ein Personaldienstleister-Modell rechtlich als Auswärtstätigkeit gilt (§ 9 Abs. 4a EStG): Der Mitarbeiter hat keine eigene erste Tätigkeitsstätte, sondern wird zu wechselnden Einsatzorten beim Kunden geschickt. Dafür gibt es zwei steuerfreie Pauschalen: 14 € pro Tag Verpflegungsmehraufwand (bei mehr als 8 h Abwesenheit) und 0,30 € pro gefahrenen Kilometer Fahrtkostenerstattung. Diese Beträge erhöhen das Netto direkt, weil sie weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig sind.

Das ist die Untergrenze ab Tag 1 der Beschäftigung. Bei 7,5 Stunden pro Tag und 20 Arbeitstagen sind das 3.750 € Brutto pro Monat, klar über dem BA-Entgeltatlas-Median für Physiotherapie (ca. 3.250 € Brutto). Je nach Kunde und Einsatzgebiet ist der Stundenlohn auch höher. Plus kommen die steuerfreien Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand (bis 280 €/Monat bei 20 Einsatztagen) und Fahrtkostenerstattung (0,30 €/km × gefahrene km × Arbeitstage).

In der Regel ja, aber minimale Abweichungen sind möglich. Der Rechner verwendet den Standard-Programmablauf der Lohnsteuer 2026 plus die aktuellen Sozialversicherungs-Beiträge. Was zu kleinen Abweichungen führen kann: individuelle Freibeträge (z. B. eingetragener Pauschbetrag für erhöhte Werbungskosten), Vermögenswirksame Leistungen, Sachbezüge, betriebliche Altersvorsorge, individueller Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag der Kasse. Konkrete Berechnungen für deinen Fall: Steuerberatung oder offizieller BMF-Rechner.

Steuerklasse 1: ledig, geschieden, verwitwet ohne Kinder. Klasse 2: alleinerziehend (mit Entlastungsbetrag 4.260 €/Jahr). Klasse 3: verheiratet, Partner verdient deutlich weniger oder nichts (Splitting-Tarif). Klasse 4: verheiratet, beide ähnlich. Klasse 5: verheiratet, Partner in Klasse 3 (sehr negativer Effekt, nur sinnvoll wenn Partner-Hauptgehalt). Klasse 6: zweiter und weitere Jobs nebenher (ohne Freibeträge, hohe Steuer). Die richtige Klasse hängt von deiner Lebenssituation ab.

Weiterführende Auswertungen

Datenquellen und Methodik

  • Lohnsteuertarif 2026: § 32a EStG 2026, BMF-Lohnsteuerhandbuch 2026, Grundfreibetrag 12.348 €.
  • Sozialversicherung 2026: Beitragssatzverordnung 2026, KV 14,6 % + ø 2,9 % Zusatzbeitrag, RV 18,6 %, AV 2,6 %, PV 3,6 % (mit Kindern). Beitragsbemessungsgrenzen 5.812,50 €/Monat (KV/PV) und 8.450 €/Monat (RV/AV).
  • Werbungskosten-Pauschbetrag: § 9a EStG, 1.230 €/Jahr, stabil seit 2023.
  • Reisekostenerstattung: § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG, 0,30 €/km für gefahrene km bei Auswärtstätigkeit, steuerfrei.
  • Verpflegungsmehraufwand: § 9 Abs. 4a EStG, 14 €/Tag bei Auswärtstätigkeit über 8 Stunden, steuerfrei.

Der Rechner ist eine Standard-Annäherung. Reale Lohnabrechnungen können um wenige Euro abweichen, etwa durch individuelle Freibeträge, Vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge oder individuellen Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag. Keine steuerliche Beratung. RAN-Stundenlohn ab 25 €/h, je nach Kunde und Einsatzgebiet auch höher.

Herausgeber: RAN Experts GmbH, Reinsburgstr. 4, 70178 Stuttgart.